Parolen
EDU-Baselland
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024;
Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – NEIN
Die EDU sieht in deren Umfeld keine Anzeichen von Überversorgung von Spezialärzten im ambulanten Bereich, und sieht die Festlegung von Höchstzahlen für die Zulassung von Spezialärzten durch den Regierungsrat als unnötigen Eingriff in die Versorgung durch Spezialärzte im Kanton.